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Kabinett will Vorgaben für Infrastruktur-Schutz beschließen

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Für den Schutz ihrer Anlagen sind die Betreiber kritischer Infrastruktur verantwortlich.
Berlin – Das Kabinett will an diesem Mittwoch einen Entwurf für ein “Kritis-Dachgesetz” beschließen, das Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktur-Einrichtungen vorsieht. Wen sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz schreibt eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
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Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.

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