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Unterhalt für Trennungskinder steigt 2025 kaum

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Der Unterhalt für Trennungskinder steigt im kommenden Jahr kaum. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht hat. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend kaum mehr bezahlen als zuvor – außer für Studierende.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem neuen Jahr bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu berappen.
Deutlich mehr für Studierende
Einen deutlichen Sprung macht der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben.

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