Die Union will Telekommunikationsanbieter verpflichten, bestimmte Daten für drei Monate zu speichern. Ob es in der laufenden Legislatur noch zur Reform kommt, ist höchst ungewiss.
Um die seit Jahren umstrittene anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung ist im Bundestag am Donnerstag intensiv gestritten worden. Zur Debatte stand unter anderem ein Antrag der Unionsfraktion, der vorsieht, solche Daten, die zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führen können, „zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für drei Monate im Inland zu speichern“.
Die FDP warb abermals für das von ihr vorgeschlagene „Quick-Freeze“-Verfahren, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.