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Bundesrat: Schuldenpaket beschlossen – wie es nun weitergeht

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Pforten auf für eine riesige Schuldenaufnahme? Ganz so einfach ist es nicht, auch nachdem der Bundesrat heute zugestimmt hat.
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Pforten auf für eine riesige Schuldenaufnahme? Ganz so einfach ist es nicht, auch nachdem der Bundesrat heute zugestimmt hat.
Heute, 11:24 Uhr
Das historische Paket mit Milliardenschulden für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz hat im Bundesrat die letzte große Hürde genommen. Die Länder stimmten mit großer Mehrheit zu, es gab sogar deutlich mehr als die nötigen zwei Drittel der Stimmen. Nun ist das Paket beschlossen.
Das dürfte für Erleichterung beim voraussichtlich nächsten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und den Koalitionsverhandlern von Union und SPD sorgen – denn diese Milliarden sollen die Grundlage für ihre schwarz-rote Bundesregierung bilden.
Es ging um drei Artikel des Grundgesetzes. Damit kann Deutschland nun theoretisch unbegrenzt viel Geld in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit investieren. Die Schuldenbremse gilt nur noch für einen Teil dieser Ausgaben, alles darüber hinaus kann beliebig durch Kredite finanziert werden.
Außerdem wird ein Sondertopf an der Schuldenbremse vorbei mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur – also Brücken, Energienetze, Straßen oder Schulen – bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen fest für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft genutzt werden.
Das Geld darf aber nur fließen, wenn im normalen Kernhaushalt eine angemessene Investitionsquote gilt. Damit soll verhindert werden, dass Union und SPD auf Umwegen Wahlgeschenke finanzieren.
Die Länder stimmten auch deswegen zu, weil sie von dem Paket deutlich profitieren: Nicht nur bekommen sie 100 der 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – das wären in diesem Jahr ungefähr 15 Milliarden Euro. Bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von null.
Jetzt fehlt nur noch die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident muss prüfen, ob die Grundgesetzänderung nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen ist.

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