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Klarere Angaben zur Herkunft von Honig bald Pflicht

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Woher der beliebte goldgelbe Brotaufstrich stammt, ist oft schwer zu sagen: Auf dem Glas stehen nur vage Bezeichnungen.
Berlin – Es gibt ihn “zart-fließend” oder “cremig-streichzart”: Bei Honig stehen manche Eigenschaften ganz genau auf den Gläsern. In puncto Herkunft heißt es auf den Etiketten bisher aber oft nur: Mischung “aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern”. Solche vagen Angaben müssen nach einer europäischen Richtlinie bald konkreter werden, nämlich mit den Ursprungsländern je nach Gewichtsanteil. Das Bundesernährungsministerium bringt jetzt eine Verordnung für die nationale Umsetzung auf den Weg. Verbraucherschützer begrüßen das als überfällig und mahnen noch weitere verpflichtende Herkunftsangaben an.
Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen.” Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und mache es auch allen leichter, sich für heimische Produkte zu entscheiden.
Dabei muss das Ursprungsland prinzipiell angegeben werden, wie eine EU-Richtlinie schon festlegt. Stammt der Glas-Inhalt aber aus mehreren Ländern, können es noch auch pauschale Angaben für die gesamte Honigmischung sein: aus den 27 EU-Ländern, aus “Nicht-EU-Ländern” rund um den Globus oder eben eine “Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern”.

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