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Rechte leiblicher Väter: Kabinett beschließt neue Regeln

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Die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter soll neu geregelt werden. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter soll neu geregelt werden. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Nun muss der Bundestag noch beraten.
Ein leiblicher Vater soll es künftig leichter haben, wenn er für das von ihm gezeugte Kind die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten will. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundeskabinett beschlossen.
Die geplante Änderung, die noch vom Bundestag gebilligt werden muss, geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024. Danach müssen leibliche Väter Anspruch auf ein effektives Verfahren erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Vater zog bis vor das höchste Gericht
Im konkreten Fall hatte sich ein leiblicher Vater nach der Trennung von der Mutter durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen – allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte.

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