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Kinder- und Zwangsarbeit: Einigung auf abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz erzielt

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Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.
Die EU will das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards abschwächen, noch bevor es angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber bloße Formsache.

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