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Betreiber von Facebook-Fanseiten müssen für Datenschutz sorgen

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Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben ein wegweisendes Urteil gefällt: Betreiber von Facebook-Fanseiten sind demnach mitverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Doch das gefällt nicht allen.
Deutsche Datenschützer haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen symbolischen Sieg errungen. Betreiber von Facebook-Fanseiten wären nach der alten EU-Datenschutzrichtlinie gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten verantwortlich, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag ( Rechtssache C-210/16). Die entsprechende Richtlinie ist allerdings seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai aufgehoben. Der EuGH setzt damit einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit.
Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein bereits 2011 gefordert, ihre im sozialen Netzwerk Facebook betriebene Fanpage zu deaktivieren, da weder die Akademie noch Facebook die Besucher der Seite darauf hingewiesen hätten, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden.
Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich.

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