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Berliner Gericht weist Böhmermanns Klage gegen Merkel ab

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Vor drei Jahren sorgten die umstrittenen Verse des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan für eine heftige Diskussion um Kunstfreiheit. Auch die Kanzlerin mischte sich ein. Mit ihren Äußerungen hat sich jetzt ein Gericht befasst.
Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen.

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