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Kundgebungen in Berlin dürfen stattfinden

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Nach einer Entscheidung des OVG aus der Nacht ist klar: Die Kundgebungen in Berlin gegen die Corona-Politik der Regierung dürfen stattfinden. Die Polizei steht mit einem Großaufgebot bereit. Der Initiator betont, alles solle friedlich bleiben.
Nach einer Entscheidung des OVG aus der Nacht ist klar: Die Kundgebungen in Berlin gegen die Corona-Politik der Regierung dürfen stattfinden. Die Polizei steht mit einem Großaufgebot bereit. Der Initiator betont, alles solle friedlich bleiben. Der umstrittene Demonstrationszug sowie die Kundgebung gegen die Corona-Politik, die für heute in Berlin geplant sind, dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Ausführlich will sich das Gericht erst am Vormittag zu seiner Entscheidung äußern. Polizei führte Gesundheitsrisko als Grund an Die Versammlungsbehörde hatte am Mittwoch mehrere für heute geplante Demonstrationen verboten. Als Grund dafür hatte sie angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

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