Über 243 300 Menschen sind laut der Johns-Hopkins-Universität in Deutschland positiv auf das Virus getestet worden. 9300 Infizierte sind verstorben, mehr als 216 200 wieder genesen.
Über 243 300 Menschen sind laut der Johns-Hopkins-Universität in Deutschland positiv auf das Virus getestet worden.9300 Infizierte sind verstorben, mehr als 216 200 wieder genesen. Die neusten EntwicklungenTausende Menschen demonstrieren am Samstag (29.8.) in Berlin gegen die Coronavirus-Auflagen. Später löst die Polizei die Demonstration auf. Die wichtigsten Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb Deutschlands finden Sie hier. Wo und wann wurden die Corona-Massnahmen gelockert? Die deutsche Regierung hatte Mitte März mit starken Beschränkungen des öffentlichen Lebens auf die Ausbreitung des Coronavirus reagiert. Schulen, Kindergärten und Universitäten wurden geschlossen. Bund und Länder einigten sich am 22. März auf ein Verbot von Ansammlungen von mehr als zwei Personen. Cafés, Restaurants, Kneipen, Coiffeure und Kosmetikstudios mussten schliessen. Am 6. Mai verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf Lockerungen. Die Schulen sollen spätestens nach den Sommerferien in allen Ländern in den Regelbetrieb zurückkehren; in Kindertagesstätten soll es eine erweiterte «Notbetreuung» geben. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, es gibt aber Vorgaben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal, bezogen auf die Verkaufsfläche. Patienten in Spitäler sowie Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen dürfen wiederkehrenden Besuch von einer definierten Person empfangen. Grossveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Die Entscheidung über weitere Lockerungen überlässt der Bund den Ländern. Auf lokaler Ebene greift ein Notfall-Mechanismus: Kommt es in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb einer Woche zu mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, sollen örtlich wieder weitergehende Beschränkungen in Kraft treten. Statt Kontaktbeschränkungen wird in einer neuen Grundverordnung lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Die Bundesländer nehmen die Corona-Beschränkungen nun weiter schrittweise zurück. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind auch private Treffen in grösserem Rahmen möglich; es gelten teilweise Obergrenzen von 25 oder 50 Personen. Bei Messen, Tagungen und öffentlichen Festen sind teilweise bis zu 1000 Personen zugelassen. Ferien innerhalb Deutschlands sind inzwischen fast überall wieder möglich. Mittlerweile dürfen die Hotels in allen Bundesländern wieder öffnen. In allen Bundesländern ausser Thüringen müssen sich Hotelgäste aus Landkreisen mit hohen Infektionszahlen als gesund ausweisen. Am Strand von Heringsdorf auf der deutschen Ostsee-Insel Usedom werden Besucher auf einem Videobildschirm zum Abstandhalten aufgefordert. Erneuter Anstieg der Fallzahlen Die Bundesregierung orientiert sich nach wie vor an den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dem RKI ist die Zahl der Neuinfektionen auf den niedrigsten Stand seit dem 10. August zurückgegangen; am Montagmorgen (31.8.) waren es 470 Neuansteckungen, gegenüber 709 am Vortag. Anfang Juli hatte die Zahl der Neuinfektionen noch zwischen 300 und 500 am Tag betragen. Seit Mitte Mai war die 1000er-Marke nicht mehr überschritten worden. Testen lassen soll sich, wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt. Ob das künftig noch kostenlos sein soll, wird derzeit debattiert. Strafen für Maskenverweigerer Künftig soll gegen Maskenverweigerer deutschlandweit ein Mindestbussgeld von 50 Euro erhoben werden. Hierauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 27. August geeinigt. Lediglich Sachsen-Anhalt lehnt die Verhängung von Bussgeldern gegen Maskenverweigerer weiterhin ab. In mehreren Bundesländern gelten gar höhere Bussgelder bei Missachtung der Maskenpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen drohen im Öffentlichen Nahverkehr Bussen von 150 Euro. Bei Verstössen gegen Quarantäne-Anordnungen beträgt das Mindest-Bussgeld in Mecklenburg-Vorpommern 500 Euro. Auch in acht weiteren Bundesländern werden bei Verstoss gegen die Maskenpflicht Bussgelder verhängt, wenn auch in unterschiedlichen Höhen. Der Fall Tönnies Mitte Juni wurde bekannt, dass es unter den Mitarbeitern von Deutschlands grösstem Schlachtbetrieb Tönnies zu einem Ausbruch mit einer Vielzahl von Corona-Infizierten gekommen ist. Daraufhin mobilisierte der Landkreis alle Kräfte, um den Corona-Ausbruch einzudämmen. Sogar Bundeswehrsoldaten rückten an, um beim Testen und der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu helfen. Der Kreis Gütersloh ordnete einen Lockdown für die Region an. Das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht entschied am 6. Juli jedoch, dass ein Lockdown für den ganzen Kreis nicht mehr verhältnismässig sei. Der Kreis muss demnach differenziertere Regelungen erlassen. Am 20. Juni stellte der Kreis alle rund 6500 Tönnies-Mitarbeiter am Standort Rheda-Wiedenbrück mitsamt ihren Haushaltsangehörigen unter Quarantäne – ebenso das Management und die Konzernspitze. Am 21. Juni richtete die Stadt Verl eine Quarantänezone ein. Die Tönnies-Fabrik wurde für vier Wochen geschlossen. Seit dem 16. Juli hat das Unternehmen an seinem Standort in Rheda-Wiedenbrück den Schlachtbetrieb wieder aufgenommen und fährt damit die Produktion schrittweise wieder hoch. Insgesamt sind mehr als 1500 Mitarbeiter positiv getestet worden (Stand: 25.6.). Das Unternehmen hat ein neues Hygiene-Konzept vorgelegt. Der Fall Tönnies stellt unter anderem die Kontrollen durch das Gesundheitsministerium in Frage.
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