Die Corona-Zahlen gehen nicht herunter, dazu kommt die Ausbreitung von noch ansteckenderen Varianten des Virus aus de…
Die Corona-Zahlen gehen nicht herunter, dazu kommt die Ausbreitung von noch ansteckenderen Varianten des Virus aus dem Ausland. Nun wird ab Montag verschärft. Wien – Nachdem die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Österreich konstant bleiben und nicht zurückgehen und nun auch hierzulande die ansteckenden Mutationen aufgetaucht sind, werden ab Montag die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verschärft. Ab Mitternacht gilt für alle ab 14 Jahren, die höherwertigen FFP2-Masken im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen verpflichtend zu tragen. Ausgenommen sind Schwangere und Personen, denen der entsprechende Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Zudem gilt in der Öffentlichkeit nunmehr ein Zwei-Meter-Abstand. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen. “Der verbesserte Schutz der Bevölkerung durch die FFP2-Schutzmaske und die Verdoppelung des Mindestabstandes sind die richtigen Antworten auf die sich auch in Österreich ausbreitenden Mutationen, die erhöhtes Infektionsrisiko bewirken. Das braucht besseren Schutz”, appellierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Sonntag an die Bevölkerung. Das bedeutet, dass FFP2-Masken neben öffentlichen Verkehrsmitteln auch in Fahrgemeinschaften, in Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe, auf (Indoor- und Outdoor-) Märkten, beim Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, in der Gastronomie beim Abholen von Speisen sowie in Betriebskantinen, und in Beherbergungsbetrieben, die für dringende berufliche Zwecke betreten werden dürfen, getragen werden müssen. Die FFP2-Pflicht gilt erst ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder ab sechs Jahren können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.