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Brandenburg: Pflegekraft zu 15 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

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In einem Wohnheim tötet eine Pflegekraft vier behinderte Menschen.
Potsdam (dpa) – Die 52-Jährige habe abgewartet, bis die Kollegin auf der Station einen anderen Patienten versorgt habe, “um unbemerkt Ihren gewaltsamen Plan umzusetzen”. So schildert der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter das Geschehen in dem Potsdamer Behindertenwohnheim am Abend des 28. April dieses Jahres. Die Pflegekraft habe dann vier Morde an wehrlosen Bewohnern verübt, die heimtückisch gewesen seien. Wegen der Morde sowie mehrfacher versuchter Morde und Misshandlung von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Potsdam die 52-Jährige am Mittwoch zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Verminderte Schuldfähigkeit Daneben ordnete das Gericht die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten demnach im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche die vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Alle Opfer seien in ihren Betten verblutet. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation. Ein “glücklicher Umstand”, so der Richter, dass die Angeklagte ihr nicht die Halsschlagader durchtrennte. An dem Tatabend habe “pflegerische Routine” auf der Station geherrscht, so der Richter. Die Angeklagte, die viele Jahre in der Einrichtung des diakonischen Trägers Oberlinhaus gearbeitet hatte, wählte den Spätdienst, wie so häufig, da dieser weniger hektisch sei.

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