Die Omikron-Variante des Coronavirus hat zuletzt die Debatte um neue Maßnahmen in der Pandemie bestimmt. Am vergangenen Dienstag haben Bund und Länder neue Maßnahmen beschlossen, die ab 28. Dezember gelten sollen – doch manch ein Bundesland ist schneller. Was gilt in Ihrem Bundesland? Eine Übersicht.
Hannover. Wie kommen wir gut durch den Winter? Diese Frage ist aktuell omnipräsent. Besonders die Omikron-Variante des Coronavirus bereitet Sorge. Virologe Christian Drosten sprach gar von einer „Wand“ an Neuinfektionen, die sich in der fünften Welle der Corona-Pandemie in Deutschland aufbauen könnte. Angesichts dessen trafen sich am vergangenen Dienstag die Regierungschefs von Bund und Ländern, um über neue Maßnahmen zu beraten. Die neuen Maßnahmen, die Bundeskanzler Olaf Scholz im Anschluss an das Treffen vorstellte, sollen ab 28. Dezember gültig sein. Lesen Sie hier den Überblick über die wichtigsten Maßnahmen: Einigen Ländern gingen die am Dienstag beschlossenen Maßnahmen nicht weit genug. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, welche Regelungen deshalb außerdem in den einzelnen Bundesländern gelten: Die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen sollen im Südwesten bereits unmittelbar nach den Feiertagen, am 27. Dezember, in Kraft treten. Für Geimpfte und Genesene gilt, dass sich in Innenräumen bis zu zehn Personen treffen dürfen, während in Außenbereichen Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen zugelassen sind. Nimmt mindestens eine ungeimpfte Person an einem Treffen teil, dürfen zu einem Haushalt nur zwei Personen aus einem weiteren Haushalt dazukommen. Hinzu kommt eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, in denen bereits eine Maskenpflicht besteht. Besteht Alarmstufe II – also bei einer Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten – werden öffentliche Veranstaltungen reduziert. Dazu gehören etwa Theater, Oper, Konzerte, Kongresse, Vereins- und Sportveranstaltungen. In Innenräumen darf weiterhin nur 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, im Freien wird die erlaubte Teilnehmerzahl von 750 auf 500 reduziert. Neu ist eine Sperrstunde, die von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgens in der Alarmstufe II gelten soll. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Treffen in Gaststätten gelten die Regeln der privaten Kontaktbeschränkungen. Diskotheken, Bars und Clubs bleiben weiter geschlossen. Geimpfte und Genesene im Südwesten müssen sich nach den Feiertagen für einen Besuch im Restaurant und in vielen anderen Bereichen doch auf das Coronavirus testen lassen. Allerdings gelten hier Ausnahmen etwa wenn die abgeschlossene Grundimpfung (zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes oder eine Dosis des Vakzins von Johnson&Johnson) weniger als drei Monate zurückliegt. Auch Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben oder für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht (Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahren) müssen sich im 2Gplus-Modell nicht testen lassen. Aber: Im Südwesten können nach Angaben des Sozialministeriums jetzt auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren Auffrischungsimpfungen gegen Corona erhalten, wenn die impfenden Ärzte dazu bereit sind. Das Bundesland entschied dies, nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt hatte, dass der Bund die Haftung für die Impfungen bei Jugendlichen übernehme. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte sich klar hinter die Bund-Länder-Beschlüsse. Es gebe keinen „Weihnachts-Lockdown“, betonte er, fügte aber hinzu: „Weihnachtsvorsicht macht sicherlich Sinn.“ Grundsätzlich gälten laut Söder in Bayern schon jetzt fast alle Bund-Länder-Beschlüsse. Sollten sich nur Geimpfte und Genesene privat treffen, sind derzeit bis zu 50 Personen im Innenbereich zugelassen, im Außenbereich bis zu 200. Entsprechend den Bund-Länder-Beschlüssen soll dies ab 28. Dezember auf zehn Personen begrenzt werden. Berlin folgt den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde und führt nach Weihnachten schärfere Corona-Regeln ein. Ab 28. Dezember sind damit private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Für Treffen mit Ungeimpften gibt es schon seit einiger Zeit Beschränkungen, die weiter gelten: Hier dürfen lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen. An bestimmten Berliner Orten gilt zum Jahreswechsel in Ansammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot. Das beschloss der Senat am Donnerstag. Nach den Worten der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wurden 53 Areale festgelegt, wo die neue Regelung greifen soll. Darunter sind zahlreiche bekannte Feier- und Party-Hotspots in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, aber auch Straßen und Plätze in etlichen anderen Bezirken. Giffey zufolge sollen für professionelle Feuerwerke nach behördlicher Genehmigung Ausnahmen möglich sein. Die Bundesligavereine Hertha, Union, Alba Berlin, die BR Volleys oder die Eisbären können auch nach dem 28. Dezember vor Zuschauern in heimischer Halle auflaufen. Der Berliner Senat beschloss am Donnerstag, anders als in der Bund-Länder-Runde ab dem 28. Dezember bis zu 3000 Zuschauern im Freien sowie 2000 Zuschauern in geschlossenen Räumen den Eintritt zu ermöglichen, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nach einer Senatssitzung mitteilte. „Wir haben uns entschlossen, hier maßvoll vorzugehen in Abwägung der Risiken und Schutzmaßnahmen“, sagte Giffey. Ziel sei, Aktivitäten in Kultur, Sport oder Wirtschaft soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, wenn auch unter eingeschränkten Bedingungen Die Einführung von Bändchen zur Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen in Einkaufszentren und Kaufhäusern ist in Brandenburg nun rechtlich geregelt. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags, die sogenannte Bändchenregelung werde in der neuen Corona-Verordnung aufgeführt und damit auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Bisher musste jeder Betreiber dem Ministerium zufolge selbst kontrollieren, ob es einen Impf- oder Testnachweis gibt. Der Einzelhandel hat beispielsweise in größeren Einkaufszentren die Bändchen eingeführt.
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Deutschland — in German Diese Corona-Regeln gelten aktuell in den einzelnen Bundesländern