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Gas- und Strompreiskrise: Bundestag genehmigt Ausnahme von der Schuldenbremse

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Es geht um 200 Milliarden Euro für eine außergewöhnliche Notsituation: Der Bundestag hat eine Ausnahme der Schuldenbremse beschlossen.
Es geht um 200 Milliarden Euro für eine außergewöhnliche Notsituation: Der Bundestag hat eine Ausnahme der Schuldenbremse beschlossen. Das missfällt der Opposition.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der geplanten Gas- und Strompreisbremsen erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Damit ermöglichte er dem Bund am Freitag, zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne größere Kredite auskommen soll. Es gibt allerdings einen kleinen Spielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schulden gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen voraussichtlich nicht ausreichen.
Seit Beginn der Corona-Krise 2019 hat das Parlament wiederholt hohe Kredite erlaubt. Zunächst ging es um Corona-Hilfen für Unternehmen und Bürger, inzwischen dagegen um die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine mit explodierten Energiepreisen und hoher Inflation.
Scharfe Kritik kam vor der Abstimmung von der Union. “Sie wollen einfach einen Geldsack haben, den wollen Sie in den Keller dieser Regierung stellen und dann erst wollen Sie überlegen, was Sie damit anfangen”, sagte deren Finanzexperte Mathias Middelberg im Parlament.

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