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Gaspreisbremse startet offenbar doch schon zum 1. Januar

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Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024.
Mehrere Medien berichteten am Dienstag über einen Gesetzentwurf zur geplanten Gaspreisbremse, aus dem hervorgehe, dass der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar rückwirkend angerechnet werde. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse.
Die Bundesregierung reagiert mit den Preisbremsen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen.

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