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Expertenkommission zu Vergesellschaftungen: Berliner Wirtschaft reagiert kontrovers auf Abschlussbericht

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Wichtige Akteure der Berliner Wirtschaft haben auf den Abschlussbericht der Expertenkommission reagiert. Neben Kritik wird vereinzelt auch Euphorie laut.
Wichtige Akteure der Berliner Wirtschaft haben auf den Abschlussbericht der Expertenkommission reagiert. Neben Kritik wird vereinzelt auch Euphorie laut.
Heute, 18:37 Uhr
Maren Kern, die Vorsitzende des Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), ist nicht begeistert vom Ergebnis des Abschlussberichts der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin. Die noch vom Vorgängersenat eingesetzte Expertenkommission habe ein erwartbares Ergebnis vorgestellt, so Kern: „Bereits seit dem Zwischenbericht vom Dezember letzten Jahres war klar, wohin die Reise gehen würde: dass die Kommission eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für machbar hält.“
Wie berichtet, hält eine Mehrheit der 13 Kommissionsmitglieder eine Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen für rechtlich zulässig und unter Verkehrswert möglich. Außerdem sei sie verhältnismäßig, denn für das Anliegen der Vergesellschaftung – also die „Beendigung privatnütziger Verwertung zur Aufhebung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Macht“ – gebe es keine Alternative, „die bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist.“
Der Bericht wurde am Mittwoch vorgestellt. Die Expertenkommission war noch vom rot-grün-roten Senat eingesetzt worden, nachdem 59,1 Prozent der Wählerinnen und Wähler bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt hatten.
Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ist weder mit dem Grundgesetz noch der Berliner Landesverfassung vereinbar, noch wäre sie finanzierbar.
Der vorgelegte Abschlussbericht ändere nichts an den grundlegenden Zweifeln, die der BBU bezüglich der Zulässigkeit eines solchen Schritts habe, teilte Kern nun mit. Man bleibe bei der Position: „Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ist weder mit dem Grundgesetz noch der Berliner Landesverfassung vereinbar, noch wäre sie finanzierbar.

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