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Doch keine Sonderregel für über 80-Jährige im Heizungsgesetz

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Ursprünglich war zur Entlastung über 80 Jahre alter Menschen eine Ausnahmeregel im neuen Heizungsgesetz angedacht. Doch diese sei “verfassungsrechtlich nicht tragbar”, heißt es nun von der Ampelregierung. Einen Weg, soziale Härten abzufedern, soll es dennoch geben – unabhängig vom Alter.
Ursprünglich war zur Entlastung über 80 Jahre alter Menschen eine Ausnahmeregel im neuen Heizungsgesetz angedacht. Doch diese sei “verfassungsrechtlich nicht tragbar”, heißt es nun von der Ampelregierung. Einen Weg, soziale Härten abzufedern, soll es dennoch geben – unabhängig vom Alter.
Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte: “Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar.

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