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Bundesverfassungsgericht bemängelt BKA-Gesetz

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen – und hat Anmerkungen.
Was ist erlaubt im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität? Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen – und hat Anmerkungen.
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Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe.

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