Bundeskanzler Olaf Scholz beantragt am 11. Dezember die Vertrauensfrage. Doch was bedeutet das ganz konkret für die Regierung – und die Wählerinnen und Wähler?
Bundeskanzler Olaf Scholz beantragt am 11. Dezember die Vertrauensfrage. Doch was bedeutet das ganz konkret für die Regierung – und für uns als Wählerinnen und Wähler?
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Am 11. Dezember stellt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage. Fünf Tage später, am 16. Dezember, wird der Bundestag darüber abstimmen. Wie das abläuft, regelt Artikel 68 des Grundgesetzes:
In Deutschland beruht das parlamentarische System auf einem Prinzip: Der Bundeskanzler als Kopf der Regierung muss eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestags hinter sich haben. Bei der Vertrauensfrage beantragt der Bundeskanzler also im Bundestag, dass die Abgeordneten ihm das Vertrauen aussprechen. Sie stimmen in diesem Fall konkret darüber ab, ob sich Olaf Scholz als Bundeskanzler weiterhin auf eine Mehrheit im Parlament stützen kann – oder nicht.
Wichtig dabei: Es geht um die Mehrheit der Abgeordneten insgesamt, nicht um die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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Deutschland — in German Heute beantragt Scholz die Vertrauensfrage: Das sind die konkreten Folgen