Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass das
deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Laut der
Mitteldeutschen Zeitung geht dies aus einem Gutachten des Dienstes hervor, das die Fraktion Die Linke in Auftrag
gegeben hat. Damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass das
Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.
“Dieses Gesetz erfüllt nicht die
Vorgabe, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren
Straftat zulässig ist”, heißt es in dem Gutachten. Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung auf
geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben.
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Deutschland — in German Telekommunikation: Experten des Bundestags kritisieren Vorratsdatenspeicherung