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Urteil: Frau bekommt Sperma ihre toten Mannes nicht

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Eine Frau möchte sich mit dem Sperma ihre toten Mannes befruchten lassen. Das hat das Münchner Oberlandesgericht in seinem Urteil untersagt. Zieht die Frau vors Verfassungsgericht?
Nach dem Tod ihres Mannes wollte sie den Traum vom gemeinsamen Kind nicht aufgeben: Eine 35 Jahre alte Witwe hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München auf Herausgabe von Sperma-Proben ihres verstorbenen Ehemannes geklagt – und den Rechtsstreit verloren. Die Frau darf sich nicht mit dem Sperma befruchten lassen, entschied das Oberlandesgericht München am Mittwoch. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Traunstein und wies die Berufung zurück. Die Revision wurde allerdings zugelassen. Der Klägerin bleibt nun noch der Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Die Frau und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht und auf künstliche Befruchtung gesetzt. Die Klägerin möchte auch nach dem Tod ihres Mannes mit seinem Sperma, das in einer Klinik am Chiemsee lagert, künstlich befruchtet werden. Die Klinik verweigerte die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz – aus Sicht der Klägerin verfassungswidrigerweise.

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