Nach dem Mord an einer Freiburger Studentin ist der Flüchtling Hussein K. angeklagt. Er behauptet, 17 zu sein. Zwei Gutachten sehen das anders. Dennoch gilt vorerst das Jugendstrafrecht.
Rund fünfeinhalb Monate nach dem Gewaltverbrechen an einer Studentin in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den tatverdächtigen Hussein K. erhoben. Er sei vor dem Landgericht Freiburg nach Jugendstrafrecht angeklagt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die 19 Jahre alte Studentin war im Oktober 2016 vergewaltigt und getötet worden. Sieben Wochen später wurde der Verdächtige festgenommen. Der Flüchtling gab an, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war.
Die Studentin war nachts mit dem Fahrrad alleine auf dem Weg von einer Party nach Hause, als sie den Ermittlungen zufolge von dem Verdächtigen angegriffen, gewürgt und vergewaltigt wurde. Danach habe er sein bewusstloses Opfer in den Fluss Dreisam gelegt, dort sei die Studentin ertrunken. Die Leiche war am nächsten Morgen gefunden worden. Durch Körperspuren am Tatort und die Auswertung von Videoaufnahmen in einer Straßenbahn war die Polizei später auf die Spur des Verdächtigen gekommen.
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Deutschland — in German Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes an Studentin