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Anschlag in St. Petersburg – Wenn Zeichen Trauer tragen

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Viele kritisieren, dass das Berliner Wahrzeichen nach dem Anschlag in Sankt Petersburg nicht leuchtete. Wann soll man es aus Solidarität mit Terroropfern anstrahlen?
Viele kritisieren, dass das Berliner Wahrzeichen nach dem Anschlag in Sankt Petersburg nicht leuchtete.
Wann soll man es aus Solidarität mit Terroropfern anstrahlen?
Dass Berlin nach dem Anschlag in Sankt Petersburg darauf verzichtet hat, das Brandenburger Tor mit den Farben der russischen Staatsflagge anzustrahlen, hat bei vielen erschütterten Menschen begreifliche Empörung hervorgerufen.
Warum Paris, Brüssel, London, Istanbul, Jerusalem und Orlando – aber nicht die historisch gerade mit Deutschland so eng verbundene ehemalige russische Hauptstadt, die einen deutschen Namen trägt und, als sie Leningrad hieß, eine der furchtbarsten Belagerungen der Weltgeschichte, ausgeführt von der deutschen Wehrmacht, ertragen musste? Wäre hier ein Zeichen der Verbundenheit nicht besonders angezeigt gewesen? Gilt gemeinsame Trauer nur für Nato-Partner? Oder nur für Symbolorte des “Westens”, der seine “Lebensart” gegen fundamentalistischen Terror behaupten will?
Man gerät bei solchen Fragen in die Scholastik, die jede Symbolpolitik rasch erzeugt, also ins Aschgraue. Auch nach den Anschlägen in Nizza und Québec verzichtete der Berliner Senat auf die Illuminierung des Tors – denn Nizza und Quebec sind keine Partnerstädte der Hauptstadt. So will es ein Leitfaden des Berliner Senats, der erst in der letzten Woche, noch vor dem Anschlag in St. Petersburg, vorgestellt wurde. Er soll die Ordnung einer Etikette ins Feld der Betroffenheit tragen.
Aber auch Jerusalem und Orlando sind keine Partnerstädte Berlins, und doch wurden hier Ausnahmen gemacht. Man habe “besondere Beziehungen” zu diesen Orten, ließ die Senatskanzlei wissen, und diejenige zu Orlando wurde dabei mit dem Stichwort “Regenbogenstadt” eigens erläutert.

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