Berlin (dpa/tmn) – Ein Arbeitgeber kann Mitarbeitern eine Prämie bezahlen, wenn sie sich nicht an einem Streik beteiligen. Das gilt auch, wenn er sich
Berlin (dpa/tmn) – Ein Arbeitgeber kann Mitarbeitern eine Prämie bezahlen, wenn sie sich nicht an einem Streik beteiligen. Das gilt auch, wenn er sich tarifvertraglich dazu verpflichtet hat, die am Streikenden nicht zu benachteiligen: Diese Mitarbeiter haben deshalb keinen Anspruch auf die Prämie.
Als bei einem Nahverkehrsbetrieb gestreikt wurde, bot der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern, die sich nicht am Streik beteiligen, eine Streikbruchprämie von 30 Euro pro Tag. In Folge des Arbeitskampfes einigten sich die Parteien auf eine Ergänzung des Tarifvertrags.
Demnach sollten arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Entlassungen wegen eines gewerkschaftlichen Streiks unterbleiben – das sogenannte Maßregelungsverbot.