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Europäischer Gerichtshof soll Matratzen-Streit entscheiden

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Ein deutscher Kunde wollte die online gekaufte Matratze nach einem Test binnen der 14-tägigen Rückgabefrist zurücksenden. Der Händler verweigerte die Rücknahme.
Der Streit um die Rückgabe einer im Internet bestellten Matratze wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte am Mittwoch den Fall den obersten EU-Richtern vor. Dabei neigt der BGH selbst dazu, ein Rückgaberecht zu bejahen. (Az: VIII ZR 194/16)
Der Kläger hatte 2014 bei einer Onlinehändlerin eine Matratze für 1.095 Euro bestellt. Bei der Lieferung war das Produkt in einer Schutzfolie verpackt. Der Kunde entfernte die Folie und probierte die Matratze aus. Weil er unzufrieden war, wollte er die Matratze zurückgeben. Allerdings weigerte sich die Händlerin, eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen.
Der Kunde tat das dann selbst und fordert nun den Kaufpreis und die Versandkosten zurück – insgesamt 1.190 Euro. Die Händlerin meint, sie habe die Matratze gar nicht zurücknehmen müssen, weil die Schutzfolie beschädigt war.

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