Jetzt wird es langsam eng für den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten. Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig hat den europäischen Haftbefehl geprüft und nun entschieden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont beantragt. Das teilte die Anklagebehörde in Schleswig am Vormittag mit. Puigdemont ist in Neumünster in Gewahrsam – wegen eines Europäischen Haftbefehls, der in Spanien ausgestellt wurde. Die spanische Justiz wirft ihm vor allem Rebellion, aber auch die Veruntreuung von öffentlichen Geldern vor.
Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft sagte, nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Supremo in Madrid vom 23. März 2018 sei man zu dem Ergebnis gelangt, “dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt”.
Die Anklagebehörde sieht eine Parallele im deutschen Recht zum spanischen Vorwurf der Rebellion. Sie bezieht sich dabei auf den Straftatbestand des Hochverrats (§§ 81,82 Strafgesetzbuch). Die Generalstaatsanwaltschaft verweist dabei auf den Aufruf Puidgemonts zu einem verfassungswidrigen Referendum, obwohl gewaltsame Ausschreitungen zu erwarten gewesen seien. Eine Entsprechung im deutschen Strafrecht ist erforderlich, um einem Auslieferungsersuchen der spanischen Behörden nachkommen zu können. Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Puigdemont hat über seine deutschen Anwälte juristische Schritte gegen den Auslieferungshaftbefehl eingeleitet.