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Das Raster der Polizei: War das Racial Profiling?

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NewsHubWieder Köln, wieder Silvester. Auch nach dem weitgehend friedlichen Jahreswechsel in der Kölner Innenstadt rund um Dom und Hauptbahnhof wird erneut über den dortigen Polizei-Einsatz diskutiert. Hintergrund ist eine Twitternachricht vom Silvesterabend, in der die Polizei mitteilte, am Kölner Hauptbahnhof würden mehrere Hundert „Nafris“ überprüft. Gemeint waren Nordafrikaner. Die Grünen-Vorsitzende Simone Peters kritisierte daraufhin, es sei „völlig unakzeptabel“, wenn die Polizei „herabwürdigende Gruppenbezeichnungen wie ’Nafris’“ gebrauche. Andere schlossen sich dem an.
Die Kölner Polizei muss sich nun also gegen Rassismusvorwürfe wehren und gegen den Verdacht, ein sogenanntes racial profiling betrieben zu haben , sprich Personen allein wegen ihres Aussehens und ihrer mutmaßlichen ethnischen Zugehörigkeit kontrolliert zu haben. Ein Verbot von „Racial profiling“ ist in Deutschland nicht explizit geregelt. Es entzünden sich aber immer wieder politische Diskussionen um den Begriff und auch Verwaltungsgerichte haben sich damit schon beschäftigt. Grund ist, dass durch polizeiliche Maßnahmen, wie einer Identitätskontrolle, die sich an dem äußeren Erscheinungsbild orientieren, der Vorwurf der Diskriminierung im Raum steht. Der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes aber bestimmt: „Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden.“
Der zuständige Polizeipräsident wies den Vorwurf des Rassismus am Montag „ausdrücklich zurück“. Gleichzeitig entschuldigte sich Jürgen Mathies aber für den Begriff „Nafri“. Es handle sich dabei um einen polizeiinternen „Arbeitsbegriff“, der in einem öffentlichen Tweet nicht verwendet werden sollte, sagte Mathies am Montag im Westdeutschen Rundfunk. Polizeisprecher Thomas Held erläuterte, die Polizei habe in der Silvesternacht Passanten nicht allein nach ihrer mutmaßlichen Herkunft kontrolliert. „Bei den Kontrollen haben die Beamten verschiedene Kriterien berücksichtigt“, sagte Held dem Tagesspiegel. Entscheidend sei nicht allein das Aussehen gewesen, sondern auch das Verhalten von Personen: „Handelt es sich um eine Gruppe, die sich dynamisch oder sogar aggressiv bewegt? Wie ist die Stimmung in der Gruppe?“ Vergleichbar sei dies beispielsweise mit der Situation vor Fußballspielen, wenn größere Fangruppen anreisten.
„Es wäre sicher falsch zu sagen, wir hätten nicht auf Nordafrikaner geschaut“, erläuterte der Sprecher weiter, „aber es waren keineswegs nur Nordafrikaner, die kontrolliert wurden“.

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