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Verbraucher: Erbe muss vom Erblasser selbst klar bestimmt werden

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Köln (dpa/tmn) – Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament festlegen. Wird der Erbe nicht namentlich benannt, so muss der Erblasser ihn zumindest so
Köln (dpa/tmn) – Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament festlegen. Wird der Erbe nicht namentlich benannt, so muss der Erblasser ihn zumindest so beschreiben, dass feststeht, wer dies sein soll.
Es genügt nicht, wenn der Erblasser formuliert: “Derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein”. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 2 Wx 536/16) .
In dem verhandelten Fall hatten Eheleute in einem handschriftlichen gemeinschaftlichen Testament genau diese Formulierung verwendet. Der Bruder des zuerst gestorbenen Ehemannes kümmerte sich nach dessen Tod um die Witwe. Er organisierte die Beerdigung des Ehemannes, unterstützte sie psychisch und steuerte ihre ärztliche Behandlung.

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