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Bürgerrechte und Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung erstmal erschöpft

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Ab Juli sollte die Vorratsdatenspeicherung starten. Doch dazu kommt es vorerst nicht. Unternehmen und Richter haben Einwände, die Regierung fürchtet eine Kette von juristischen Niederlagen
Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sehen sich nun in ihren Bedenken bestätigt und fordern den kompletten Abschied von dem Instrument.
Während der Bundestag erst kürzlich neue Daten-Zugriffe für Zwecke der öffentlichen Sicherheit beschlossen hat, Stichwort Trojaner-Einsatz, wird ein politisch lange umkämpftes Instrument jetzt also langsam eingefroren: Die Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten – besser bekannt als Vorratsdatenspeicherung (VDS) . Im Dezember 2015 trat eine abgeschwächte Version in Kraft, die zum 1. Juli für alle Anbieter von Telekom- und Internetdiensten bindend gewesen wäre.
Doch jetzt hat die Bundesnetzagentur angekündigt, die Speicherpflicht vorerst auszusetzen, weil das Oberverwaltungsgerichts in Münster darin einen Verstoß gegen EU-Richtlinien festgestellt hat. Dass es so kommt, ist konsequent – aber dennoch überraschend.
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für politischen Streit. Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände – und kippten die Vorgaben. 2015 hatte die Große Koalition schließlich eine Wiedereinführung des Instruments beschlossen – im Namen des Kampfes gegen Terror und schwere Verbrechen.
Das Sammelprojekt, das auch andere EU-Länder für Zwecke der inneren Sicherheit unternehmen, war immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, auch vor dem Europäischen Gerichtshof. Der hatte 2016 noch einmal klare Worte gefunden: Das Unionsrecht untersage eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten, hieß es. Parallel laufen Klagen vor dem deutschen Verfassungsgericht.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen heiklen Eingriff: Zwar bleiben die Inhalte von Kommunikationen den Behörden entzogen, doch soll nach dem Willen des Gesetzgebers für die Dauer von zehn Wochen beim jeweiligen Service-Anbieter gespeichert bleiben, wer mit wem wie lange telefoniert. Auch vergleichbare SMS-Daten werden erfasst.

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