Es geht um eine Frau, die wegen eines Ärzte-Fehlers keinen Sex mehr haben kann: Das sei nicht so schlimm, weil sie schon über 50 sei, hatte ein Gericht in Portugal geurteilt. Der Menschenrechtsgerichtshof kippte dieses Urteil jetzt – mit deutlichen Worten. Von Gigi Deppe.
Es geht um eine Frau, die wegen eines Ärzte-Fehlers keinen Sex mehr haben kann: Das sei nicht so schlimm, weil sie schon über 50 sei, hatte ein Gericht in Portugal geurteilt. Der Menschenrechtsgerichtshof kippte dieses Urteil jetzt – mit deutlichen Worten.
Die portugiesische Klägerin ist heute über 70 und hat eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Mitte der 90er-Jahre wurde sie von Gynäkologen operiert. Dabei verletzten die Ärzte einen wichtigen Nerv im Unterleib, so dass sie von da an sehr heftige Schmerzen hatte, nur noch schwer sitzen und laufen konnte und dazu inkontinent wurde. An sexuelle Beziehungen war nicht mehr zu denken.
Im Jahr 2000 zog sie vor ein portugiesisches Gericht, das ihr auch Schadensersatz und Schmerzensgeld zusprach, und zwar insgesamt 172.000 Euro. Beim Schmerzensgeld sei zu berücksichtigen, dass sie unter Depressionen litt, weil sie sich nicht mehr als vollwertige Frau empfand.
In der zweiten Instanz hatten die Richter aber nicht mehr so viel Verständnis für sie. Der Betrag wurde um 40.000 Euro reduziert. Und in ihr Urteil von 2014 schrieben die Richter:
“Es sollte nicht vergessen werden, dass die Klägerin zur Zeit der Operation bereits 50 Jahre alt war und zwei Kinder hatte.