Auch die Krisenpolitik der EZB muss sich an geltendes Recht halten, findet Klaus Hempel. Deshalb sei es gut, dass Karlsruhe das Staatsanleihen-Aufkaufprogramm durch den EuGH prüfen lässt. Im schlimmsten Fall müssten letztlich die Steuerzahler für die EZB-Politik gerade stehen.
Auch die Krisenpolitik der EZB muss sich an geltendes Recht halten, findet Klaus Hempel. Deshalb sei es gut, dass Karlsruhe das Staatsanleihen-Aufkaufprogramm durch den EuGH prüfen lässt. Im schlimmsten Fall müssten letztlich die Steuerzahler für die EZB-Politik gerade stehen.
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht erneut deutlich macht, dass die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank grenzwertig ist.
Die EZB sagt: Die Krise ist noch nicht vorbei. Nur deshalb fluten wir die Märkte mit Geld und kaufen massenhaft Staatsanleihen auf. Das ist aber problematisch. Fakt ist: Die Euro-Länder, vor allem die im Süden Europas, können sich aufgrund der EZB-Politik deutlich günstiger Geld am Kapitalmarkt besorgen. Sie können sich zu besseren Konditionen verschulden. Der Anreiz, sich zu verschulden, ist dadurch größer geworden. Nach europäischem Recht ist es aber verboten, dass die EZB Staaten finanziert bzw. sie bei der Finanzierung unterstützt. Deshalb ist es wichtig, dass der Europäische Gerichtshof das Anleihekaufprogramm überprüft.
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Deutschland — in German EuGH soll prüfen: Auch die EZB muss sich an Spielregeln halten