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Immobilien: Nachbar muss Blendwirkung von Solaranlage nicht hinnehmen

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Düsseldorf (dpa/tmn) – Blendet eine Solaranlage den Nachbarn, muss dieser das nicht unbedingt hinnehmen. Bei der Entscheidung über diese Frage kommt es nicht
Düsseldorf (dpa/tmn) – Blendet eine Solaranlage den Nachbarn, muss dieser das nicht unbedingt hinnehmen. Bei der Entscheidung über diese Frage kommt es nicht so sehr darauf an, ob eine Photovoltaikanlage ortsüblich ist. Entscheidend ist die tatsächlich von der Anlage ausgehende Blendwirkung.
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ein Eigentümer auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage installiert. Das Dach des Hauses war allerdings ungewöhnlich stark geneigt. Die Folge: Auf dem Nachbargrundstück kam es zu erheblichen Blendwirkungen.
Der Nachbar musste nicht nur seine zur Solaranlage gerichteten Fenster vollständig verschatten, sondern er konnte auch seine Terrasse teilweise nicht mehr benutzen.

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