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Migration: 16-jähriger Flüchtling darf Familie nach Deutschland holen

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Die Kirche wirbt mit besonderen Postkarten für Familiennachzug.
Berlin (dpa) – Ein Urteil zugunsten des Nachzugs der Familie eines 16-Jährigen Syrers nach Deutschland lässt die Debatte über die Flüchtlingspolitik zu Weihnachten wieder aufflammen.
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios am Freitag überraschend rechtskräftig geworden. Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte das Urteil.
Demnach forderte das Gericht das Auswärtige Amt auf, dem Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung aus Gründen des Kindeswohls den Nachzug von Eltern und Geschwistern zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war nur subsidiärer, also eingeschränkter Schutz zuerkannt worden. Das Auswärtige Amt zog eine Berufung zurück.
Für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz ist der Familiennachzug bis März ausgesetzt. Die Aussetzung ist umstritten. Der Streit dürfte auch die Sondierungen von Union und SPD erschweren. Die Union beharrt auf einer weiteren Aussetzung, die SPD will sie beenden.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wertete den Berliner Fall als richtungsweisend. “Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus”, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt der Deutschen Presse-Agentur. “Wir halten die Trennung der Familien für grundgesetzwidrig und integrationsfeindlich.”
Der Jugendliche war 2015 mit einem Cousin ins Land gekommen. Wegen seiner Traumatisierung wollte sein Vormund Thomas Henke laut ARD mehrfach eine Härtefallentscheidung erwirken. Er sei vom Auswärtigen Amt abgewiesen worden. Henke sagte der ARD: “Dass es jetzt so kurz vor Weihnachten geklappt hat, ist einfach unvorstellbar schön.

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