Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das aktuelle Vergabesystem teilweise gegen das Grundgesetz verstößt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter verlangen, dass sowohl die Vergabe von Studienplätzen nach der Abiturnote und Wartesemestern, als auch die Vergabe der Hochschulen selbst geändert werden muss. Die staatlichen Ausbildungsplätze müssten chancengerecht vergeben werden, so die Richter. Derzeit kommen im Studienfach Medizin etwa fünf Bewerber auf einen Studienplatz. O-TON FERDINAND KIRCHHOF, VIZEPRÄSIDENT DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS: “Das knappe Angebot macht die Zuteilung der Studienplätze unausweichlich. Wenn der Staat aus diesem Grund Berufschancen zuteilt ist er nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz aber zumindest darauf verpflichtet, die Ausbildungsplätze chancengerecht zu vergeben.
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Deutschland — in German Video: Vergabe von Medizinstudienplätzen muss neu geregelt werden