Berliner Polizisten dürfen künftig Tätowierungen auch sichtbar tragen. Das entschied die Senatsinnenverwaltung durch eine Änderung der Dienstvorschriften für
Berliner Polizisten dürfen künftig Tätowierungen auch sichtbar tragen. Das entschied die Senatsinnenverwaltung durch eine Änderung der Dienstvorschriften für die Polizeibeamten. “Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig”, heißt es jetzt dort, wie am Donnerstag durch Medienberichte bekannt wurde. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Berlin (DPolG) hatte bereits am Dienstag auf ihrer Interntseite geschrieben, sie begrüße ausdrücklich “die Entscheidung der Innenverwaltung über die Änderung der PDV 350 BE zur erweiterten Zulassung von Tätowierungen bei Beschäftigten der Polizei Berlin”.
Bisher durften Berliner Polizisten Tätowierungen nicht offen tragen. Bewerber mit auffälligen Tattoos wurden nur dann eingestellt, wenn sie diese bis zum Ende ihrer Ausbildung auf eigene Kosten vollständig entfernen ließen. Unter der Kleidung waren Tätowierungen aber erlaubt. Ausnahmen galten nur für sehr kleine und unauffällige Tattoos.