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Prozesse: Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Hussein K.

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Nach einem halben Jahr Prozess beginnen im Mordfall von Freiburg die Plädoyers.
Freiburg (dpa) – Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststrafe gefordert. “Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinheit”, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Er plädierte am Freitag beim Landgericht für eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Hussein K. nahm die Worte des Anklägers äußerlich regungslos hin. Sein Verteidiger sowie der Nebenkläger plädieren am Montag. Das Urteil ist für den 22. März geplant.
Ankläger Berger hielt ein Plädoyer von mehr als drei Stunden. Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallrisiko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrscheinlich. Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenaussagen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsenenstrafrecht gelten.
Der vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben.
Die Studentin war nachts allein mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenparty nach Hause, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

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