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Deutschland verstößt wohl gegen EU-Recht

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Deutschland muss wohl den Familiennachzug für Angehörige minderjähriger Flüchtlinge großzügiger gestalten. Es wäre die Konsequenz aus einem Urteil, das der EuGH am Vormittag gefällt hatte.
Deutschland muss wohl den Familiennachzug für Angehörige minderjähriger Flüchtlinge großzügiger gestalten. Es wäre die Konsequenz aus einem Urteil, das der EuGH am Vormittag gefällt hatte.
Die Rechtslage in Deutschland ist bislang eindeutig: Eltern von einem in Deuschland lebenden, minderjährigen, anerkannten Flüchtling haben nur einen Nachzugsanspruch, bis das Kind volljährig wird. “Ein Visum kann daher nur erteilt werden, solange das Kind minderjährig ist”, erklärte das Auswärtige Amt.
Familiennachzug muss großzügiger gestaltet werden
Nun allerdings entschied der EuGH, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Familienzusammenführung behielten. Ein Antrag müsste aber innerhalb von drei Monaten ab dem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt wurde.

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