Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte wurde Helmut Kohl eine Summe in Millionenhöhe zugesprochen. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt entschieden: Die Entschädigung ist nicht vererbbar.
Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte wurde Helmut Kohl eine Summe in Millionenhöhe zugesprochen. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt entschieden: Die Entschädigung ist nicht vererbbar.
Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die ihrem verstorbenen Mann Helmut Kohl zugesprochen wurde. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Dienstag in Abwesenheit der Witwe und Alleinerbin Kohls.
Kohl-Richter hatte durchsetzen wollen, dass ihr die Summe in Höhe von einer Million Euro zustehe, die Kohl wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts kurz vor seinem Tod erstritten hatte.
Aufsehen erregten die juristischen Auseinandersetzungen Helmut Kohls mit seinem ehemaligen Biographen Heribert Schwan, von dem er sich 2009 im Streit trennte.
Genugtuung lässt sich nicht vererben
Diesen Anspruch wies die Vorsitzende Richterin Margarete Reske zurück.