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Abschiebeverbot gegen Sami A. aufgehoben

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Trotz gerichtlichen Verbots war der mutmaßliche Gefährder Sami A. im Juli aus Bochum nach Tunesien abgeschoben worden. Später sicherte Tunesien zu, ihm drohe keine Folter. Nun hob das Gericht in Gelsenkirchen das Abschiebeverbot auf.
Trotz gerichtlichen Verbots war der mutmaßliche Gefährder Sami A. im Juli aus Bochum nach Tunesien abgeschoben worden. Später sicherte Tunesien zu, ihm drohe keine Folter. Nun hob das Gericht in Gelsenkirchen das Abschiebeverbot auf.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Er war vor vier Monaten zunächst rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen worden. Die Stadt Bochum muss Sami A. also bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückholen.
Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt, das Abschiebeverbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern. Die Entscheidung der Kammer ist nicht anfechtbar.
Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht.

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