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Für einen Verein Steuerbefreiung beantragen

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Viele gemeinnützige Vereine finanzieren sich mit Spendengeldern. Um davon nichts an das Finanzamt abgeben zu müssen, können Mitglieder ihren Verein von der…
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Für einen Verein Steuerbefreiung beantragen
Für Geldspenden können gemeinnützige Vereine eine Quittung ausstellen. Um die Einnahmen nicht versteuern zu müssen, beantragen sie am besten beim Finanzamt eine Befreiung.
Viele gemeinnützige Vereine finanzieren sich mit Spendengeldern. Um davon nichts an das Finanzamt abgeben zu müssen, können Mitglieder ihren Verein von der Steuer befreien lassen. Wer diese Aufgabe übernimmt, findet dafür einen Leitfaden im Internet.
Wer sich für eine gute Sache in einem Verein engagiert, kann für den Verein eine Steuerbefreiung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der Vereinssatzung ein steuerlich begünstigtes Ziel ergibt – zum Beispiel die Förderung des Umweltschutzes.
“Der Verein ist dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und kann auch Spendenbescheinigungen ausstellen”, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW).

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