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Gericht: Köln und Bonn müssen Diesel-Fahrverbote erlassen

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Die ersten Verbote treten in Köln im April 2019 in Kraft. Statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es in Köln 2017 bis zu 62 Mikrogramm.
Die deutschen Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselautos erlassen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen.
Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm.

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