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Missbrauch von Nutzerdaten?: Kartellamt schränkt Facebooks Datensammlung massiv ein

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Das Bundeskartellamt betritt juristisches Neuland mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht.
Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem “Like”-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht.
Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde.
Kern der Entscheidung ist das Verbot, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst erhoben werden.
Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen. Facebook könne dort zwar weiterhin Daten sammeln – aber dürfe sie nicht mit seinen Nutzerprofilen verknüpfen, erklärte die Behörde.
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Facebook machte bereits deutlich, dass es sich vor Gericht wehren will. Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden – und jahrelang durch die Instanzen gehen.
Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.
Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform – mit dem “Gefällt-mir”-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung “als Gesamtpaket” zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.

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