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Eigentümerstreit: BGH erlaubt Ferien-Vermietung

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Eine Frau aus Papenburg darf ihre Wohnung an Feriengäste vermieten – auch gegen den Willen der übrigen Eigentümer im Mehrfamilienhaus. Das hat der Bundesgerichtshof entscheiden.
Ein Wohnungsbesitzer darf seine Wohnung kurzzeitig an Feriengäste vermieten – auch wenn alle anderen Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses dagegen sind. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte eine Frau aus Papenburg, die ihre Wohnung tage- oder wochenweise an Touristen vermieten möchte. Die übrigen Wohnungsbesitzer hatten ihr das nach einer Eigentümerversammlung verboten, weil sie sich durch die Feriengäste gestört fühlten.

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