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Türsteher wies 44-Jährigen bei Party als „zu alt" ab: Münchner zieht vor BGH

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Weil er beim „Isarrauschen” nicht auf die Party durfte, klagte ein Münchner wegen Altersdiskriminierung. Zweimal blit…
Weil er beim „Isarrauschen” nicht auf die Party durfte, klagte ein Münchner wegen Altersdiskriminierung. Zweimal blitzte er vor Gericht bereits ab – und zieht deswegen nun vor den BGH.
München – Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wann der BGH über den Fall entscheiden wird, ist nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag noch unklar.
Der damals 44-Jährige hatte im August 2017 gemeinsam mit zwei Freunden das Event „Isarrauschen“ auf der Münchner Praterinsel besuchen wollen.

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