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Klage gegen neues Wahlrecht eingereicht

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FDP, Linke und Grüne wollen gegen die umstrittene Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig und wirkungslos. Rechtsexperten teilen die Kritik. Von Klaus Hempel.
FDP, Linke und Grüne wollen gegen die umstrittene Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig und wirkungslos. Rechtsexperten teilen die Kritik. Am 8. Oktober beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das neue Wahlrecht. Ziel der Reform: Die Zahl der Mandate im Bundestag zu verringern. Die Opposition stimmte dagegen. Ihrer Ansicht wird das Ziel, das Parlament zu verkleinern, nicht erreicht. Die Änderung des Wahlrechts sei verfassungswidrig. Nun haben die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen angekündigt, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Bundestag immer größer In den vergangenen Wahlperioden ist der Bundestag immer größer geworden. Dies lag vor allem an der Vielzahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würden. Davon hatten in der Vergangenheit vor allem Union und SPD profitiert. 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht die alleinige Praxis der Überhangmandate für verfassungswidrig. Seitdem werden diese durch Ausgleichsmandate korrigiert.

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