Deutliche Einschränkungen im öffentlichen Leben gelten mit der Corona-Sonderverordnung von heute an in Thüringen. Wie in anderen Bundesländern auch muss die
Deutliche Einschränkungen im öffentlichen Leben gelten mit der Corona-Sonderverordnung von heute an in Thüringen. Wie in anderen Bundesländern auch muss die gesamte Gastronomie mit Ausnahme von Mensen und Kantinen sowie ein Großteil der Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen.