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Debatte über 15-Kilometer-Regel

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Ist es rechtmäßig, den Bewegungsradius auf 15 Kilometer zu beschränken? Eine Anwältin und ein Rechtsprofessor über die umstrittene Maßnahme.
Diese neue Corona-Maßnahme der Regierung erregte wohl das größte Aufsehen – und auch große Verwunderung: In Landkreisen mit Inzidenzwerten von mehr als 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt werden. Warum gerade 15 Kilometer? Und warum erst ab dieser Inzidenz? Auch in den einzelnen Bundesländern wird die Regel teilweise skeptisch gesehen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, aktuell nicht damit zu planen. Sein niedersächsischer Amtskollege Stephan Weil (SPD) sagte:»Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht. « Eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit sei notwendig. Wie sehen Juristen die Regelung? Er habe»gewisse Zweifel« an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, sagt Thorsten Kingreen. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg und vermutet, dass die Einschränkung des Bewegungsradius vor den Gerichten keinen Bestand haben wird. Eine Ausgangsbeschränkung sei nach dem Infektionsschutzgesetz zwar zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann, wenn man dem Virus auf andere Art nicht mehr Herr werde. Die Anwältin Juliane Hilf von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer betrachtet die Maßnahme hingegen grundsätzlich als geeignet, weist aber auch darauf hin, dass es in der aktuellen Situation schwierig sei, von richtig oder falsch zu sprechen.»Wir befinden uns in einer vollkommen neuen Situation. Es gibt keine Präzedenzfälle, auf die man sich hier berufen könnte. « Erfahrungen aus der ersten Welle und dem Ausland hätten gezeigt, dass Beschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich ein geeignetes Mittel seien, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

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