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Ausgangssperre ab 21 Uhr, Ansammlungsverbot zu Ostern: Diese Corona-Regeln plant Niedersachsen

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In Niedersachsen soll am Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten – mit verschärften Auflagen. In Modellkommunen soll ab 6. April aber auch das Einkaufen …
In Niedersachsen soll am Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten – mit verschärften Auflagen. In Modellkommunen soll ab 6. April aber auch das Einkaufen oder ein Kinobesuch wieder möglich werden. In Niedersachsen soll voraussichtlich am Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten. Die Landesregierung hat am Donnerstag einen Vorgeschmack darauf gegeben, was die Bürger ab nächster Woche erwartet. Künftig soll sich ein Haushalt mit unbegrenzter Personenzahl mit einem anderen Haushalt mit bis zu zwei Personen treffen können – wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. In Hochinzidenzkommunen bleibt es hingegen dabei, dass sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder bis sechs Jahre werden nicht mitgezählt. Der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, gab ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg als Grund für die Änderung an. Eine Familie hatte erfolgreich gegen die Begrenzung des ersten Haushalts auf maximal fünf Personen geklagt. Ja, ab einer Inzidenz von 100 können die Kommunen künftig nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr verhängen, auch für Teilbereiche einer Stadt oder eines Landkreises. Ab 150 müssen sie Ausgangssperren verhängen. Die Region Hannover fällt mit einer Inzidenz von 120 noch unter die Kann-Regelung. Für vier Landkreise und zwei Städte in Niedersachsen wäre die Ausgangssperre allerdings bereits Pflicht. Die Kommunen müssten entscheiden, ob eine Ausgangssperre eine „erforderliche und wirksame Maßnahme“ sei, sagte Mielke. Die Landesregierung will über die Osterfeiertage, vom 1. bis einschließlich 5. April, ein Ansammlungsverbot erlassen. Auch unter Einhaltung von Abständen sollten Personenansammlungen im Freien untersagt werden, um informelle Feierlichkeiten zu unterbinden. Zudem sollen Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen erweitert werden: Kommunen können laut Mielke eine strengere Maskenpflicht (auch in Kraftfahrzeugen) sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen verhängen. Entsprechende Maßnahmen sind in den Bund-Länder-Beschlüssen vom Montag vorgesehen. Gastronomie, Theater oder Kinos bleiben geschlossen, touristische Übernachtungen sind weiterhin untersagt, Amateursport nicht möglich. Die noch Anfang März geplanten Lockerungen für viele Bereiche sind wegen der steigenden Infektionszahlen vorerst vom Tisch. Auch der Einzelhandel bleibt in vielen Landkreisen und Städten weitestgehend geschlossen.

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