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Gericht: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

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Ein Sieg für die AfD: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall behandeln.
Der Verdachtsfall war in der Logik des Verfassungsschutzes die nächsthöhere Stufe: Dem Amt hätten dann andere, auch nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung gestanden, um Hinweisen auf extremistische Bestrebungen nachzugehen.

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